Ab Ende September, Anfang Oktober soll die neue Bundeswaldprämie beantragt werden können. Es gilt das „Windhundprinzip“. Das heißt, dass die begrenzten Fördermittel nach der Reihenfolge des Antrageingangs vergeben werden. Deshalb informieren wir unsere Mitglieder schon jetzt, auch wenn derzeit noch nicht alle Fragestellungen geklärt sind. Lesen Sie unsere Sonderausgabe des WBV Newsletter zum Thema.
Sonderausgabe WBV Newsletter, September 2022